Neophyten
Invasive Neophyten bezeichnen gebietsfremde Pflanzenarten, welche sich hier unkontrolliert vermehren. Sie verdrängen einheimische Arten und gefährden Infrastrukturen. Für gewisse Arten bestehen deshalb in der Freisetzungsverordnung sowie in kantonalen Erlassen Vorgaben zum Umgang mit ihnen. Betroffen sind Bauherren, wenn ihr Vorhaben ein bestehendes Neophytenvorkommen tangiert oder wenn sich Neophyten in der Bauphase im Aushubperimeter und auf Bodendepots ausbreiten. Hier gilt es, artspezifische Bekämpfungsmassnahmen zu treffen und eine Verschleppung durch Schnittgut oder Bodenmaterial zu verhindern.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Fragestellungen:
- Bestandesaufnahmen
- Bekämpfungsmassnahmen
- Entsorgung von biologisch belastetem Boden
- Kanton Zürich: Befugte Fachperson für die Private Kontrolle im Umgang mit asiatischem Knöterich und Essigbaum